Windstrom an Mieter liefern?

Wir betreiben eine kleine ausgeförderte Windenergie-anlage (WEA) und speisen den Strom, den wir auf unserem Hof nicht selbst verbrauchen, ins Netz ein (Überschusseinspeisung). Nun bauen wir ein ehemaliges Stallgebäude zu Wohnungen um und möchten den Strom an die Mieter weitergeben. Was müssen wir beachten?

Vorab ist zu beachten, ob die ausgeförderte WEA eine Einspeisevergütung als „Anschlussförderung“ in Anspruch nimmt (§ 21 Abs. 1 Nr. 3a EEG 2021). Wäre dies der Fall, muss dem Netzbetreiber grundsätzlich der gesamte von der WEA erzeugte Strom zur Verfügung gestellt werden, der nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und durch ein Netz durchgeleitet wird. Unter dieser Maßgabe ist der Eigenverbrauch bzw. die Drittbelieferung nur sehr eingeschränkt bis nicht möglich.

Zähl- und Messkonzept entwickeln

Nimmt die WEA hingegen keine Anschlussförderung in Anspruch, ist es grundsätzlich möglich, den Strom teilweise zum Eigenbedarf und...