Der Grundstücksmarkt ist ein freier Markt, das heißt, die Preise für Acker, Grünland oder Wald werden durch das Angebot und die Nachfrage vor Ort bestimmt. Kaufverträge über landwirtschaftlich genutzte Flächen, bebaute sowie unbebaute Baugrundstücke müssen dem Gutachterausschuss des Kreises angezeigt werden.
Wenn Sie wissen wollen, zu welchen Preisen Grünland in Ihrem Kreis in den letzten Jahren gehandelt worden ist, sollten Sie sich an den Gutachterausschuss wenden. Der Ausschuss veröffentlicht jedes Jahr Kaufpreissammlungen, die Sie im Internet einsehen können. Die Bodenrichtwerte für Grünland lagen 2013 in Ihrem Kreis zwischen 2,50 € und 3,30 €/m2.
Alle Daten und Kaufpreise für bebaute und unbebaute Grundstücke sind im zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse in NRW unter Boris plus.nrw. gespeichert und einsehbar.
Die Gutachterausschüsse bei den Kreisen und kreisfreien Städten haben zwei wesentliche Aufgaben. Zum einen sorgen sie durch die Veröffentlichung von Richtwerten, die aus den Grundstückskaufverträgen abgeleitet werden, für Transparenz auf dem örtlichen Grundstücksmarkt. Zum anderen erstellt der Ausschuss Gutachten etwa über den Verkehrswert von Immobilien, der zum Beispiel im Erbfall oder bei einer Scheidung ermittelt werden muss. Häufig holen aber auch Sachverständige Auskünfte über Kaufpreise von Grundstücken ein, die sie für die Erstellung eines Gutachtens benötigen. Für spezielle Auskünfte mit Kaufpreislisten und Kartenauszüge berechnet der Gutachterausschuss Gebühren. Grundlage ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung des Landes NRW.