Sie sollten im Mietvertrag die Laufzeit und die Jahresmiete fixieren. Zudem muss im Vertrag genau die Lage der Fläche beschrieben sein und dass Sie berechtigt sind, darauf einen Parkplatz zu errichten und zu betreiben.
Eine Eintragung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich. Dies ist bei Mietverträgen auch unüblich. Würde der Nachbar versterben, wäre etwa der Erbe an den Vertrag gebunden. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Eigentümer das Grundstück verkauft, denn Kauf bricht Miete nicht.
Nur für den Fall, dass der Nachbar Insolvenz anmeldet, würde eine gewisse Unsicherheit für Sie als Mieter bestehen. Aber dieses Risiko müssten Sie abwägen gegen den Kostenaufwand, der mit einer Eintragung (Sicherung) im Grundbuch verbunden wäre.
Das Hauptproblem, das Sie mit dem Nachbarn klären und am besten schriftlich fixieren müssen, ist die Frage, ob der Vermieter Ihnen bei Mietende einen Ausgleich leisten soll für Ihre getätigte Investition. Wahrscheinlich wird der Nachbar das nicht wollen. Dann wäre zusätzlich zu regeln, ob die Fläche zurückzubauen ist oder ob sie in dem Zustand verbleiben darf, wie sie bei Mietende ist.
Als Mieter sollten Sie die Verkehrssicherungspflicht übernehmen, insbesondere die Räumung bei Schnee und Eis, zudem alle öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer und Ähnliches tragen. Im Vertrag sollten Sie auch regeln, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Schließlich wäre zu regeln, ob Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Eventuell möchte dies Ihr Nachbar für den Fall, dass Sie zum Beispiel Ihre Praxis aufgeben.
Wie viel Miete kann Ihr Nachbar für die 320 m2 fordern? Das ist Verhandlungssache. Sie könnten sich jedoch an den aktuellen Erbbauzinsen in Ihrer Gemeinde bzw. Stadt orientieren. Der Erbbauzins beträgt in der Regel 4 bis 6 % des Baulandpreises. Kostet erschlossenes Bauland in Ihrer Gemeinde zum Beispiel 250 €/m2, wären das 10 bis 15 €/m2 und Jahr. Bei 320 m2 würde die Jahresmiete etwa 3200 bis 4800 € betragen.
(Folge 2-2021)