Wie viel Entschädigung für Funkturm?

Leserfrage: Ist eine Entschädigung in Höhe von 2200 € jährlich für einen Funkturm angemessen und zeitgemäß?

Wochenblatt-Leser Felix H. in I. fragt: Die Deutsche Funkturm GmbH will auf meinem Acker einen 35 bis 40 m hohen Betonmast als Funkturm bauen. Es wird eine Fläche von 150 m2 beansprucht. Der Vertrag läuft über 15 Jahre und enthält eine Entschädigung von 2200 € jährlich. Ist diese Entschädigung angemessen und zeitgemäß?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Der Markt für Mobilfunktürme ist äußerst intransparent, für die Höhe der Miete pro Jahr gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Die Mieten schwanken sehr stark, abhängig natürlich davon, wie viele Nutzer sich im Einzugsbereich des Funkmastes aufhalten. So fällt die Miete deutlich höher in Innenstädten aus als auf dem Land, an befahrenen Straßenkreuzungen bzw. Autobahnen höher als auf Landstraßen. Es gibt auch „weiße Flecken“ in Deutschland, wo sehr wenig Handynutzung und Datenverkehr...