Wie bleiben Zahlungsansprüche beim Verpächter?

Seit Jahren habe ich eine Fläche verpachtet. Ein schriftlicher Pachtvertrag wurde nie abgeschlossen. Was muss ich beachten, um auch ab 2015 die Zahlungsansprüche (ZA) zu behalten, sollte die Fläche wieder an mich zurückgehen bzw. an einen anderen Landwirt verpachtet werden?

Haben Sie keine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Pächter getroffen, so bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Diese besagt, dass die Zahlungsansprüche (ZA) (so wie die entsprechende Prämie) dem Bewirtschafter zugeteilt werden, um ihn in seinem Einkommen zu unterstützen. Die Betriebs­prämie soll die Einkommensverhältnisse der in der Landwirtschaft tätigen Personen verbessern, nicht die der Verpächter.

Daher verbleiben die ZA...