Wer zahlt die Kammerumlage?

Wie wird die Umlage zur Landwirtschaftskammer NRW berechnet? Wer muss die Kammerumlage zahlen, der Eigentümer oder der Pächter der Fläche?

Grundlage für die Erhebung der Kammerumlage ist das Gesetz über eine Umlage der Landwirtschaftskammer NRW (Umlagegesetz – UmlG) vom 17. Juli 1951.
Für die Umlagepflicht ist maßgebend, ob die vorhandene Fläche (einschließlich Hof und Gebäude) im Rahmen der Einheitsbewertung nach dem Bewertungsgesetz der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Auch juristische oder Privatpersonen, die Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks sind (sogenannte Stückländerei), sind zur...