Wer zahlt die Glasreinigung?

Wir wohnen im Obergeschoss eines Zweifamilienhauses zur Miete. Unten wohnt der Vermieter. Er lässt seine Fenster viermal im Jahr von einer Firma reinigen. Wir putzen unsere Fenster selbst. Auf unserem Balkon befindet sich ein Wintergarten. Das Dach reinigen wir nicht selbst, da uns die Gerätschaften fehlen. Müssen wir die Glasfläche von der Firma reinigen lassen? Oder ist das Sache des Vermieters?

Die Kosten einer regelmäßigen Gebäudereinigung, dazu zählen auch Glasdächer, werden in der Regel den Betriebskosten einer vermieteten Wohnung zugeordnet. Die meisten Mietverträge sehen vor, dass Mieter die Betriebskosten tragen müssen. Unterstellt, Ihr Mietvertrag enthält keine anderweitigen Regelungen, dürfen Ihre Vermieter eine Firma mit der Reinigung...