Wer muss die Dränage reparieren?

Leserfrage: Ist der Pächter meines Ackers für die Erneuerung der Dränage zuständig?

Wochenblatt-Leser Walter N. in S. fragt: Auf unserer verpachteten Fläche stand im Frühjahr an drei Stellen Wasser. Daher wollen wir jetzt schauen, ob die Dränage zusitzt oder eventuell neue Dränagerohre verlegt werden müssen. Wer müsste diese Arbeit erledigen, Pächter oder Eigentümer? Wer trägt die Kosten? Zudem vermute ich, dass der Pächter die Dränage beim Fahrspur-Lockern beschädigt hat. Wenn ja: Hätte ich Schadenersatzansprüche?

Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV, kann informieren: Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zur vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Weiter heißt es dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 586): „Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege,...