Wenn der Pächter pleite ist …

Einen Teil meiner Hofgebäude habe ich an einen Gartenbaubetrieb verpachtet. Der Pachtvertrag enthält keine Regelungen für den Fall, dass der Pächter Insolvenz anmeldet. Wie kann oder darf ich mich als Verpächter dann verhalten, um die schnelle Räumung der Gebäude zu erreichen? Wie sieht es mit der ausstehenden Pacht aus?

Wird der Mieter zahlungsunfähig, regeln sich die Rechte des Vermieters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Nach § 108 Insolvenzordnung bestehen Miet- und Pachtverhältnisse fort. Miet- oder Pachtschulden, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, können nur als Masseschulden geltend gemacht werden. Die Zahlungsrückstände berechtigen den Vermieter oder Verpächter nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, es gilt die Kündigungssperre des § 112 der Insolvenzordnung. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist erst wieder möglich, wenn der...