Weniger Inhalt fürs gleiche Geld?

Leserfrage: Ist es juristisch möglich, einfach die Verpackungsgrößen stillschweigend zu verringern? Und das mitten in der Inflation.

Wochenblatt-Leserin Lea B. in V. fragt: Seit einiger Zeit fällt mir auf, dass die Verpackungs­größen immer kleiner werden. Das ist doch eine versteckte Preiserhöhung. Ist es juristisch möglich, einfach die Verpackungsgrößen stillschweigend zu verringern? Und das mitten in der Inflation.

Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, antwortet: Wovon Sie sprechen, nennt man „Shrinkflation“ – ein Kunstwort, aus dem englischen Begriff „to shrink“ (schrumpfen) und dem Wort Inflation.

Shrinkflation: Bezeichnet, dass Anbieter nicht die Preise von Gütern erhöhen, sondern bei konstanten Preisen die Produktmengen bzw. Packungsgrößen reduzieren. So verschlechtert sich das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Gerade bei Produkten des täglichen Bedarfs, bei denen unsere Nachfrage starr ist, funktioniert diese Vorgehensweise gut und bleibt häufig unbemerkt. Wenn beispielsweise Toilettenpapierrollen statt 415 Blatt nur noch 375 Blatt enthalten, wird der Käufer das kaum bemerken und vor allem nicht weniger verbrauchen. Jedoch beträgt die Preissteigerung mehr als 10 %.

Geschrumpfte Packungsgrößen rechtlich zulässig

Mogelverpackungen: Auf der Suche...