Welche Pacht bei Lohnmast?

Leserfrage: Was kann ich für meinen Schweinemaststall bei Lohnmast verlangen? Ich übernehme das Füttern und die Tierbetreuung.

Wochenblatt-Leser Dieter V. fragt: Was kann ich für meinen Schweinemaststall bei Lohnmast verlangen? Die Eckpunkte: 700 Mastplätze, 20 Jahre alt, Trockenfütterung mit Automaten, Vollspalten, bis vor Kurzem zertifiziert für ITW und QS. Tiere, Futter und Tierarztkosten werden vom Tiereigentümer getragen. Ich übernehme das Füttern und die Tierbetreuung.

Stefan Leuer, Referent für Veredlung, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Bei der Lohnmast verbleibt das Nutzungsrecht des Stalles beim Mäster. Der Eigentümer der Tiere, beispielsweise der Ferkelerzeuger oder Viehhändler, zahlt dem Mäster für die Nutzung und Arbeit eine...