Wochenblatt-Leser Dieter V. fragt: Was kann ich für meinen Schweinemaststall bei Lohnmast verlangen? Die Eckpunkte: 700 Mastplätze, 20 Jahre alt, Trockenfütterung mit Automaten, Vollspalten, bis vor Kurzem zertifiziert für ITW und QS. Tiere, Futter und Tierarztkosten werden vom Tiereigentümer getragen. Ich übernehme das Füttern und die Tierbetreuung.
Stefan Leuer, Referent für Veredlung, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Bei der Lohnmast verbleibt das Nutzungsrecht des Stalles beim Mäster. Der Eigentümer der Tiere, beispielsweise der Ferkelerzeuger oder Viehhändler, zahlt dem Mäster für die Nutzung und Arbeit eine vereinbarte Vergütung pro verkauftem Mastschwein oder eingestalltem Ferkel.
Entweder 7 oder 19 % Umsatzsteuer
Bei der Vergütung des Mästers muss sein umsatzsteuerlicher Status berücksichtigt werden. Ist der Mäster Umsatzsteuer pauschalierend, wird auf die Vergütung die pauschalierende Umsatzsteuer von 7 % hinzugerechnet. Bei der optierenden oder gewerblichen Umsatzsteuer hingegen müssen 19 % Umsatzsteuer angesetzt werden.
Vieheinheiten, die durch die Aufzucht der Tiere entstehen, werden beiden Vertragspartnern zugerechnet. Ist keine landwirtschaftliche Fläche im Betrieb vorhanden, fällt die Tierhaltung unter eine gewerbliche Tätigkeit.
Vor der ersten Einstallung sollten Sie folgende Punkte klären:
- Wer trägt die Kosten der Tierverluste? Im Regelfall erfolgt die Abrechnung auf der Basis der eingestallten Tiere. Das Risiko läge dann beim Eigentümer.
- Wer meldet die Tiere bei der Tierseuchenkasse an?
- Wer darf die Gülle nutzen?
- Wie werden Energie und Wasser abgerechnet?
Da der Maststall keine QS-Abnahme hat, können die darin gehaltenen Tiere nicht nach QS-Vorgaben vermarktet werden. Das sollten Sie auf jeden Fall vorab mit dem Eigentümer der Tiere besprechen.
Zwischen 12 und 17 €/Tier - je nach Stall
Die Spanne der Vergütungssätze ist relativ groß. Für größere Stallanlagen werden Vergütungen zwischen 12 und 17 €/Tier gezahlt. Das hängt auch vom Zustand des Stalles ab. Kleinere oder ältere Ställe werden etwas niedriger vergütet.
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(Folge 18-2023)