Wasserschaden in Mehrfamilienhaus

Ich besitze ein Haus mit sechs Wohnungen. Es hat Holzbalkendecken und wurde grundsaniert. Jetzt ist das passiert: Ein Mieter hat den Schlauch seiner Waschmaschine lose im Waschbecken liegen lassen. Er ist herausgerutscht und das Wasser lief in die untere Wohnung. Der Schaden ist immens, der Mieter hat keine Haftpflichtversicherung. Wie kann ich solche Schäden in Zukunft verhindern?

Das Betreiben einer Waschmaschine innerhalb einer Mietwohnung können Sie Ihren Mietern grundsätzlich nicht verbieten. Die Nutzung einer Waschmaschine innerhalb der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Dies gilt erst recht, wenn vor den Sanierungsarbeiten in den Wohnungen mit dem Einverständnis des Vermieters gewaschen wurde. Die Einrichtung einer Waschküche ist ein zusätzliches Angebot an die Mieter, führt jedoch nicht...