Wasserrecht für den Pächter?

Ein Landwirt will meinen Acker für zwölf Jahre pachten. Zudem will er beim Kreis ein Wasserentnahmerecht für die Bewässerung beantragen. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, doch wie können wir das regeln? Darf ein Pächter ein solches Recht auf fremden Grund überhaupt beantragen?

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern und von Grundwasser bedarf nach dem Wasserhaushaltsgesetz der Erlaubnis bzw. Bewilligung. Der Antragsteller muss den von der zuständigen Wasserbehörde vorgehaltenen Antrag ausfüllen. Dem Antrag beizufügen ist ein Erläuterungsbericht über das Vorhaben, eine Übersichtskarte, ein Lageplan und eine Zeichnung der Wassergewinnungsanlage bzw. des...