Die Kostenberechnung einer Rasenmäherstunde orientiert sich grundsätzlich an
– dem Anschaffungspreis,
– der Nutzungsdauer in Jahren,
- dem Restwert,
- den Wartungskosten,
-den Kosten für Betriebsstoffe sowie
- der Gewinnmarge.
Um die ganze Rechnung zu vereinfachen, kann man bei einem Rasenmäher jedoch auf die Restwertbetrachtung verzichten und für die weiteren Größen Pauschalwerte ansetzen.
Nehmen wir an, der Mäher hätte 1.000 € brutto gekostet und wir gehen von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren aus. Dann würden jährliche Abschreibungen in Höhe von 1.000 €/5 Jahre = 200 € entstehen.
Der Zinsansatz für die Investition beträgt 1.000 € x 0,5 (halber Anschaffungswert wegen Abschreibung) x 0,05 (Zinsansatz %) = 25 € pro Jahr.
Für die Wartungskosten können pauschal 2 % vom Neuwert angesetzt werden = 20 € pro Jahr.
Ihre Festkosten würden sich demnach auf rund 250 € pro Jahr belaufen.
Wenn Sie diesen Betrag durch die jährliche Motorlaufzeit dividieren und die Kosten für Kraftstoff hinzurechnen, erhalten Sie den Betrag, der für den Geräteverleih mindestens erlöst werden muss.