Wartungsfuge – Nachbesserung bezahlen?

Im Herbst 2019 hatten wir unser neues Maissilo, Bau­jahr 2018, das erste Mal befüllt. Beim Entnehmen der Silage löste sich die Fuge zwischen Asphalt und Wand auf 8  m Länge. Der Hersteller besserte den Schaden aus, schrieb uns dann aber eine Rechnung: Es sei eine Wartungsfuge, Reklamation ausgeschlossen.

Die Aussage des Unternehmers, dass es sich bei der gelösten Fuge um eine Wartungsfuge handele, dürfte grundsätzlich nicht zu beanstanden sein. Wartungsfugen sind solche, die dauerhaft einer hohen Beanspruchung durch physikalische oder chemische Einflüsse in Verbindung mit Feuchtigkeit ausgesetzt sind und deshalb häufiger überprüft bzw. gewartet werden sollten.

Allein diese Feststellung bedeutet aber nicht, dass sich der Unternehmer pauschal auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen kann. Denn grundsätzlich gilt auch hier, dass Sachmängelhaftungsansprüche im Rahmen des...