Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Im Sommer 2015 hatte ich einen neuen Schlepper gekauft. Erst im Winter bemerkte ich, dass die Klimaautomatik nicht richtig funktionierte und informierte den Händler. Seit dieser Zeit ist der Schlepper immer wieder in der Werkstatt. Doch der Händler kann den Defekt nicht beheben. Kann ich jetzt noch vom Vertrag zurück­-treten?

Liegt ein Sachmangel vor, muss der Verkäufer vorrangig nachbessern oder nachliefern. Ihr Händler hat mehrfach versucht, den Defekt zu beheben. Schlagen Nachbesserungsversuche mindestens zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Problematisch dürfte in Ihrem Fall aber die Frage der Verjährung sein. Grundsätzlich verjähren Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache. Landmaschinenhändler haben diese Frist in aller Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ein Jahr verkürzt. Die Frist dürfte...