Verpächter handelt eigenmächtig

Der Eigentümer hat ohne mein Wissen ein Landschaftselement von meiner Pachtfläche entfernen lassen. Fläche wie auch Landschaftselement sind jedoch in meinem Betriebsprämienantrag enthalten. Wie muss ich mich gegenüber der Landwirtschaftskammer verhalten?

Für Bezieher von Betriebsprämie ist das Beseitigen von Landschaftselementen (LE) verboten. Werden sie dennoch entfernt oder teilbeseitigt, muss die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen umgehend informiert werden. Im Falle vorsätzlichen Handelns Dritter empfiehlt sich eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei.

Die von Ihnen beschriebene ungenehmigte Beseitigung durch Ihren Verpächter wirkt sich unmittelbar auf die flächenbezogenen Direktzahlungen aus: Diese werden entsprechend der...