Verpachtetes Grünland dränieren lassen?

Leserfrage: Ich habe eine Wiese, 1 ha, gekauft, die verpachtet ist. Ich möchte Dränage durchziehen lassen. Kann der Pächter das ablehnen?

Wochenblatt-Leser Markus R. in H. fragt: Ich habe eine Wiese, 1 ha, gekauft. Diese ist bis zum 30. Oktober 2022 (schriftlich) verpachtet. Der Pächter nutzt die Grünlandfläche zur Gewinnung von Heusilage. Ich möchte gerne noch in diesem Sommer einen Dränagestrang durchziehen lassen, die Büsche zurückschneiden und den Zaun wiederherstellen. Wie ist die Rechtslage, kann der Pächter das ablehnen?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Wird ein verpachtetes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück von dem Verpächter an einen Dritten veräußert, so tritt dieser an Stelle des ursprünglichen Verpächters in die sich aus dem Pachtverhältnis ergebenen Rechte und Pflichten ein (§ 593 b i. V. m. § 566 BGB).

Insoweit sollte zunächst anhand des Pachtvertrages geklärt werden, ob nicht bereits der Pächter zur Durchführung der von Ihnen be­absichtigten Arbeiten verpflichtet ist. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 586 BGB), von der...