Unterpächter will Hofstelle nicht räumen

Leserfrage: Wie erreichen wir es, dass der Pächter den gepachteten Hof verlässt?

Wochenblatt-Leser Herbert W. in K. fragt: Wir (GbR) möchten unsere Hofstelle verkaufen. Diese ist allerdings unterverpachtet. Der eigentliche Pächter ist bereits verstorben. Der Unterpächter weigert sich, die Hofstelle zu räumen. Einen Nach­folge­pachtvertrag gibt es nicht. Der Vertrag lief nach dem Tod des Pächters weiter. Was können wir tun?

Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV, nimmt Stellung: So, wie Sie den Fall schildern, weigert sich Ihr Unterpächter zu Recht derzeit, die Hofstelle zu räumen, weil es sich offenbar um einen unbefristeten Pachtvertrag handelt, welcher bis jetzt von keiner Seite gekündigt wurde. Sie müssen dem Unterverpächter kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich jetzt nach § 594a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sie beträgt zwei volle Pachtjahre abzüglich drei Werktage. Alternativ...