Trapezbleche austauschen?

Eine Firma hat auf unserem Hof eine Maschinenhalle errichtet. Auf dem Dach sind Trapezbleche montiert. Laut Angebot: RAL 7016 oder gleichwertig. Die Bleche haben zwei Farbtöne, was uns missfällt. Der Unternehmer sagt, es sei gängige Praxis, dass Material aus zwei Chargen verwendet wird. Er will die Bleche nicht austauschen.

Sie könnten Nachbesserung fordern, wenn die Trapezbleche einen Sachmangel haben. Ein Werk ist dann frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist nichts vereinbart, ist ein Werk frei von Mängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. für die ­gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich sind und die der Besteller von daher erwarten kann.

In Ihrem Fall könnte eine „Farbbeschaffenheitsvereinbarung“ in Bezug auf die Farbe getroffen worden sein. Die Farbwahl RAL 7016 bedeutet anthrazit-grau.

Sie berichten, dass vertraglich der Farbton RAL 7016 oder...