Telekom: Zu wenig Entschädigung

Leserfrage: Die Telekom plant die Verlegung von drei parallel verlaufenden Leerrohren. Gibt es Richtsätze für die Entschädigung?

Wochenblatt-Leser Lutz K. fragt: Die Telekom plant die Verlegung von drei parallel verlaufenden Leerrohren; Durchmesser etwa 10 cm. Sie bietet den Landeigentümern eine Entschädigung von 1 €/lfd. m an. Mir erscheint das zu wenig. Gibt es Richtsätze?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Da Sie von der Deutschen Telekom sprechen, gehen wir davon aus, dass es um die Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln geht. Die Rechtslage ist in § 134 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Dort wird zwischen duldungspflichtigen Glasfaserkabeln und nicht duldungspflichtigen unterschieden. Dementsprechend unterschiedlich sind die Preise bei der Verlegung.

Eine Duldungsverpflichtung besteht für Lichtwellenleiterkabel, die auf bereits rechtlich gesicherten Leitungen verlegt werden. In der Praxis sind dies beispielsweise Gas- und...