Sie sollten versuchen, auf Kulanzbasis mit dem Kundenservice Ihres Anbieters eine Gutschrift zu erreichen. Wenn es so gewesen sein sollte, dass Ihnen die volle Telefon-Grundgebühr auch für den Zeitraum in Rechnung gestellt wurde, in dem der Anschluss nicht (vollständig) zur Verfügung stand, könnte dieser Sachverhalt ein Ansatzpunkt für eine solche Gutschrift sein.
Sie könnten auch mit höheren Handy-Kosten argumentieren.
Schadenersatzansprüche dürften demgegenüber nur äußerst schwer darzulegen und durchzusetzen sein.
Insbesondere stellen die zwei zusätzlich genommenen Urlaubstage keinen materiellen Schaden dar; denn Sie hatten ja frei und die Urlaubstage waren somit nicht „verloren“.
(Folge 30-2018)