Strompreissenkung gemäß EEG-Umlage?

Leserfrage: Ab 1. Januar 2022 wurde die EEG-Umlage gesenkt. Hätte mein Energielieferant den Preis ab 1. Januar 2022 dementsprechend ermäßigen müssen?

Wochenblatt-Leser Peter J. in L. fragt: Ich hatte mit dem Energielieferanten einen Vertrag über die Lieferung von Strom für ein Jahr abgeschlossen, der Vertrag lief am 31. März 2022 aus. Im Vertrag steht: „… der Preis beinhaltet alle Steuern und Abgaben in der derzeit gültigen Höhe:“ Nun wurde ab 1. Januar 2022 die EEG-Umlage gesenkt. Hätte der Preis ab 1. Januar 2022 entsprechend der Senkung der EEG-Umlage ermäßigt werden müssen?

Rechtsanwalt Stefan Schomakers, WLV, antwortet: Zum 1. Januar 2022 ist die EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde reduziert worden. Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Strompreises. Durch die Reduzierung wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die Stromkunden aufgrund der zuletzt deutlich steigenden Strompreise finanziell...