Soll Verpächterin Zahlungsansprüche kaufen?

Ich möchte eine Ackerfläche, 6 ha, ab 1. Oktober 2017 pachten. Die Verpächterin hat mit dem jetzigen Pächter im Pachtvertrag Folgendes geregelt: Die Verpächterin hat das Recht, eine der Flächengröße entsprechende Anzahl von Zahlungsansprüchen (ZA) vom Pächter zum Preis des 1,3-fachen Auszahlungsanspruches zu kaufen. Ist diese Regelung rechtens?

Aus den EU-Vorschriften ergibt sich, dass die Zahlungsansprüche (ZA) dem Bewirtschafter zu Eigentum zugeteilt wurden. Es besteht keine Rückgabepflicht an den Verpächter. Erstmals wurden die ZA dem Bewirtschafter des 15. Mai 2005 zugeteilt. Diese ZA wurden Ende Dezember 2014 annulliert, um sie anschließend dem Bewirtschafter des 15. Mai 2015 zuzuteilen. Nach diesem Datum können ZA noch an Neueinsteiger, Junglandwirte oder in Fällen höherer Gewalt aus der nationalen Reserve zugeteilt werden. Auch aus dem nationalen Pachtrecht ergibt sich keine Pflicht des Pächters, die...