Schlamm zur Gemeinde?

1992 bauten wir in den Kuhstall eine Wohnung ein. Damals schafften wir uns eine Kleinkläranlage für zwölf Personen an. 2004 hatten wir sie mit einer SBR-Anlage nachgerüstet. Zum gleichen Zeitpunkt teilte uns der Kreis per Bescheid mit, dass wir den Klärschlamm auf unsere Grundstücke aufbringen dürften. Im Oktober 2016 hat uns der Kreis erneut kontrolliert. Jetzt heißt es: Wegen der Vermietung müsse die Gemeinde den Klärschlamm abholen. Haben sich die Bestimmungen geändert?

2005 hat das Land NRW das Landeswassergesetz geändert. Damals wurde auch die Ausbringung des Hausklärschlammes von den Wohngrundstücken in den Außenbereichen neu geregelt. Nach dem Gesetz sowie den Interpretationshilfen des Landes ist es tatsächlich so, dass ein Landwirt den Klärschlamm aus einer Kleinkläranlage aus Miet- und Ferienwohnungen nicht mehr auf seine selbst...