Recht des Verpächters auf Auskunft

Als Verpächter wollte ich von der Landwirtschaftsbe­hörde des Landkreises wissen, welchen Status meine ehemals als Acker verpachtete Fläche aktuell hat. Diese verweigert mir die Auskunft mit Hinweis auf das Daten­schutzgesetz und will sie mir nur mit Zustimmung des Pächters geben. Habe ich denn als Eigentümer keinen Anspruch darauf?

Der „Ackerstatus“ einer Fläche ist sowohl prämienrechtlich als auch naturschutzrechtlich von Bedeutung. Prämienrechtlich liegt die Bedeutung darin, dass die EU-Direktzahlungen auch zum Ziel haben, den Verlust von Dauergrünland zu verhindern. Daher bestehen bestimmte Umbruchverbote, für die es aber auch Ausnahmen gibt bzw. die den Umbruch unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Wichtig ist, dass von dem Prämienrecht nur Bezieher von EU-Direktzahlungen betroffen sind. Ein Bewirtschafter, der diese Direktzahlungen nicht beantragt, ist an diese rechtlichen Vorgaben nicht gebunden.

Ackerstatus ist...