Wochenblatt-Leser Christoph L. in B. fragt: Im Grundbuch einer meiner Flächen ist eine „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ eingetragen, die es erlaubt, das Grundstück zur Gewinnung von Sand zu nutzen. Ich habe den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Gleichzeitig entzieht die Untere Landschaftsbehörde des Kreises dem Unternehmen die Abgrabungsrechte zum 31. Dezember 2022. Kann ich darauf bestehen, dass die Dienstbarkeit gelöscht wird?
Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom WLV kann informieren: Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit erlischt entweder dadurch, dass sich Eigentümer und Berechtigter auf eine Aufhebung einigen oder indem eine auflösende Bedingung eintritt, ein vorher definierter Endtermin erreicht wird oder aber der Vorteil aus dem Recht endgültig entfällt.
So erlischt beispielsweise eine Ausbeutungsdienstbarkeit für einen Steinbruch, wenn das Vorkommen erschöpft ist. Dann kann der Eigentümer auch die Löschung der Dienstbarkeit verlangen.
Löschungsanspruch
Hinsichtlich eines Leitungsrechts besteht ein Löschungsanspruch, wenn sich die Planungen geändert haben und die Leitung auf einer anderen Trasse gebaut wird. Das Gleiche gilt, wenn das Leitungsunternehmen die Leitung und die Masten endgültig entfernt. Auch dann kann der Grundeigentümer die Löschung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit verlangen.
In Ihrem Fall ist nicht von Bedeutung, dass Sie den Pachtvertrag gekündigt haben. Das Recht zum Sandabbau besteht ja aufgrund der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, nicht wegen des Pachtvertrages. Jedoch hat die Untere Landschaftsbehörde die Abgrabungsrechte zum 31. Dezember 2022 entzogen.
Keine Berechtigung mehr vorhanden
Wenn also der Dienstbarkeitsberechtigte (das Sandausbeutungsunternehmen) gar nicht mehr berechtigt ist, den Sand abzubauen, weil dazu keine Genehmigung mehr besteht, kommt eine Löschung der Dienstbarkeit in Betracht. Voraussetzung ist aber das endgültige Erlöschen des Abgrabungsrechts.
Es wäre also zu prüfen, ob das Unternehmen gegen den Widerruf der Genehmigung Rechtsmittel einlegt oder ob das Unternehmen selbst davon ausgeht, dass die Sandausbeute beendigt ist. Ist Letzteres der Fall, können Sie ab 1. Januar 2023 die Löschung der Dienstbarkeit von dem Unternehmen verlangen.
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(Folge 31-2022)