Raucher bitte zahlen?

Beim Einzug des Mieters (2004) war die Wohnung mit einer neuen Paneeldecke ausgestattet worden. Jetzt hat er gekündigt. Die weißen Decken sind alle durch Nikotin gelb und unansehnlich geworden und müssen entfernt oder gestrichen werden. Muss ich als Eigentümer die Kosten tragen oder kann ich den Mieter als Verursacher zur Kasse bitten?

Die Rechtsproblematik zum Rauchen in der Mietwohnung ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 5. März 2008 (VIII ZR 37/07) beschrieben worden. Ein Mieter, der in der von ihm gemieteten Wohnung raucht, verhält sich nicht vertragswidrig. Das gilt selbst in den Fällen, in denen der Mieter durch das Rauchen in der Wohnung Ablagerungen verursacht. Das bedeutet, dass der Vermieter die durch das Rauchen in der Wohnung vorhandenen Verfärbungen an Wänden und Decken hinzunehmen hat.

Eine Schadenersatzpflicht ergibt sich selbst bei ex­trem starkem, exzessiven...