Pferdepensionsstall gekündigt – trotzdem zahlen?

Den Pensionsvertrag für unser Pferd haben wir fristgerecht zum 28. Februar 2022 gekündigt. Unser Pferd steht seit 15. Januar nicht mehr in dem Stall. Wenige Tage später stallte der Pensionsstallbetreiber ein anderes Pferd in die Box ein. Also stoppten wir die Zahlung der Boxenmiete für Februar. Der Stallbetreiber fordert von uns trotz neuer Vermietung die weitere Zahlung.

Der Mieter hat bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit die vollständige Miete zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete entfällt auch nicht etwa dadurch, dass die Nutzung vom Mieter bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgegeben wird. Dies ist eine freiwillige Entscheidung des Mieters. Etwas anderes gilt, wenn ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden ist.

"Doppelvermietung"

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