Pächter hat Gräben umgepflügt

Ich habe meine Flächen verpachtet. Der Pächter zahlt pünktlich, es gibt nur ein Problem. Zwischen meinen Flächen waren flache Gräben, die er umgepflügt hat. Sie markierten früher die Grenzen, Grenzsteine sind nicht mehr zu sehen. Muss er die Gräben, die wir für die Entwässerung nicht mehr benötigen, wieder herstellen? Wäre das ein Kündigungsgrund?

Die Pflichten der Parteien eines Landpachtvertrages sind in § 586 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach hat der Verpächter die Pachtsache dem Pächter im geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen auf seine Kosten durchzuführen. Dazu gehören unter anderem die Wege, Gräben, Dränagen und Einfriedigungen, aber auch die Grenzzeichen.

Allerdings können die Parteien diese Regelungen einvernehmlich abändern. In Ihrem Fall kann es sich anbieten,...