Pachtvertrag wie gestalten?

Ein Berufskollege hat mir Acker zur Pacht angeboten. Da er selbst zur Umsatzsteuer optiert, frage ich mich, wie der Pachtpreis zu gestalten ist. Umsatzsteuer (19 %) muss ich bislang nur auf die Zahlungsansprüche (ZA) abführen. Sollte ich auch optieren? Eine andere Pachtung läuft im Herbst 2016 aus. Wie sieht es aus, wenn ich diese Fläche weiter pachte?

Das Gesetz sieht für landwirtschaftliche Betriebe die Umsatzsteuerpauschalierung vor. Das heißt, Sie können für Ihre Umsätze 10,7 % berechnen oder sich gutschreiben lassen und dürfen die Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dieses pauschale System können die Landwirte bis zum 10. Januar eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr abwählen.

Die Abwahl der Pauschalierung („Option zur Regelbesteuerung“) bindet Sie für...