Pachtvertrag fristlos gekündigt
Seit acht Jahren habe ich eine Fläche mündlich gepachtet. Im Frühjahr wurde sie verkauft. Der Anwalt des Käufers wirft mir nun vor, ich hätte 2014 und 2015 keine Pacht gezahlt. Deshalb hat der neue Eigentümer die Fläche außerordentlich und fristlos zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Ich kann die Pachtzahlungen jedoch belegen. Wie soll ich mich verhalten?
Lassen Sie sich nicht beirren, Sie sind im Recht! Da Sie nachweisen können, dass Sie die Pacht bezahlt haben, besteht kein Kündigungsgrund.
Nach §§ 593b, 566 BGB ist der Käufer des Grundstücks an den bestehenden mündlichen Pachtvertrag gebunden. Er kann daher nur unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. § 594a BGB bestimmt, dass bei einem...