Pachtflächen vorzeitig zurück?

Mein Vater hat vor zehn Jahren Flächen ohne schriftlichen Vertrag verpachtet. Der Pächter hat seit drei Jahren unterverpachtet. Jetzt möchte ich die Flächen zurück. Mit welcher Frist kann ich kündigen? Kann ich bereits jetzt die Pacht, derzeit 200 €/ha, erhöhen?

Auch wenn Ihr Vater den Pachtvertrag nur mündlich ab­geschlossen hat, handelt sich um einen wirksam abgeschlossenen Vertrag. Offensichtlich sind Sie heute der Verpächter, weil Ihr ­Vater möglicherweise verstorben ist.

Landpachtverträge können nach § 594 a BGB „spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres“ gekündigt werden.

Somit besteht eine fast zweijährige Kündigungsfrist, wobei zum Schluss des Pachtjahres zu kündigen ist. Wir wissen nicht, ob in Ihrem Fall ein bestimmtes Pachtjahr vereinbart ist. Im Zweifel ist das Pachtjahr das Kalenderjahr. Das bedeutet: Sie könnten frühestens...