Pachtfläche mündlich gekündigt

Seit Jahrzehnten bewirtschaften wir eine kleine Fläche, 0,70 ha, die mein Vater mündlich übernommen hat. Er hat nie Pacht gezahlt. Im Herbst bekam der Verpächter in der Regel einen Geschenkkorb. Jetzt hat die Tochter die Fläche geerbt und am Telefon gekündigt. Begründung: Wir hätten nie Pacht bezahlt. Ist die Kündigung rechtens?

Nach § 594 f BGB bedarf die Kündigung eines Landpachtvertrages der schriftlichen Form. Zudem sind die Fristen einzuhalten: Die reguläre Kündigungsfrist bei einem Landpachtvertrag, der (mündlich oder schriftlich) auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, beträgt zwei volle Pachtjahre minus drei Werktage. Läuft das Pachtjahr von Anfang Oktober bis Ende September, dann kann der Verpächter die Fläche derzeit zum Ablauf des 30. September 2021 kündigen.

Doch hier stellt sich die Frage: Handelt es sich bei dem Vertrag, den Ihr Vater geschlossen hat, um einen Landpachtvertrag? Ein solcher hat zum Inhalt, dass ein Grundstück...