Pachtfläche erst später zurück?

Seit 1985 habe ich einen Acker verpachtet. Nachdem der schriftliche Vertrag abgelaufen war, hatten wir einvernehmlich verlängert. Zum 1. November 2015 hatte ich den Vertrag dann schriftlich gekündigt (der Pächter war in Rente gegangen). Er wollte zunächst aber noch weiter ackern. 2016 hielt er sich nicht an unsere Absprache, deshalb kündigte ich am 1. November 2016 zum 30. Oktober 2017. Nun meint der Pächter, er müsse die Fläche erst Ende Oktober 2018 zurückgeben. Richtig?

Ihr Pächter hat recht. Das liegt daran, dass nach § 594 Satz 1 BGB ein Pachtverhältnis, welches auf bestimmte Zeit abgeschlossen war, mit dem Ende seiner Laufzeit endet, selbst wenn es dann einvernehmlich fortgesetzt wird.

Bei der Fortsetzung handelt es sich dann jedoch um einen neuen Pachtvertrag, der – zum Beispiel mündlich – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Das hat zur Folge, dass die bisherigen Regelungen des...