Eine Pachtpreisminderung muss Ihr Verpächter nicht akzeptieren. Sie würden dem Wunsch des Nachbarn, das Grünland nicht mit Gülle zu düngen, freiwillig nachkommen, nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Erst wenn dies gesetzlich zwingend angeordnet wäre, könnte man über eine Pachtpreisminderung nachdenken.
Die Anforderungen dafür sind hoch, zumal sich die Umstände, die für die Bestimmung des Pachtpreises maßgebend waren, nachhaltig geändert haben müssen, sodass Leistung und Gegenleistung in ein gravierendes Missverhältnis geraten sind (§ 593 BGB). Verzichten Sie freiwillig, das Grünland mit Gülle zu düngen, können Sie den Pachtpreis nicht reduzieren.