Ohne Rücksprache unterverpachtet

Wir haben die gesamte Fläche an einen Landwirt verpachtet. Laut Vertrag darf er nur in Absprache mit uns unterverpachten. 2015 hat er – ohne Absprache – 4 ha einem Kartoffelanbauer überlassen. Kann ich die höhere Pacht als Ausgleich für die vertragswidrige Nutzung fordern?

Ihr Pächter hat sich vertragswidrig verhalten. Dies ergibt sich aus der Absprache in Ihrem Pachtvertrag, aber auch aus § 589 Abs. 1 BGB. Danach ist der Pächter ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt, die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen. Verstößt der Pächter hiergegen, müssen Sie ihn abmahnen, also auffordern, die unberechtigte Unterverpachtung einzustellen. Unterlässt er dies, dürfen Sie den...