Nicht bestelltes Futter bezahlen?

Der Händler hat uns 2 t Kraftfutter geliefert, wie bestellt. Zwei Tage später hing am Silo ein Lieferschein über eine weitere Tonne Futter – es hat andere Bestandteile und war für den Nachbarn gedacht. Der Fahrer hat es ver­sehentlich in unser Silo geblasen. Jetzt reagiert der Händler nicht und hat uns die Rechnung geschickt.

Der Händler hat das von Ihnen ­bestellte Kraftfutter in richtiger Menge geliefert. Diesbezüglich liegt also keine „Falschlieferung“ vor. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Futtermittellieferanten gilt wegen Erfüllung als erloschen (§ 362 BGB).

Die Lieferung einer weiteren (unbestellten) Tonne Kraftfutter begründet kein neues Schuldverhältnis. Dies gilt insbesondere deshalb, da Sie dem Lieferanten gegenüber unverzüglich mitgeteilt haben, dass Sie sich nicht verpflichtet fühlen, das Futter abzunehmen. Folglich müssen Sie das Futter auch nicht bezahlen.

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