Neues Fundamt für alten Strommast

Auf meinem Acker steht ein Hochspannungsmast aus dem Jahr 1930, der saniert werden soll. Das Fundament soll von 4,26 m x 4,26 m auf 6,20 m x 6,20 m vergrößert werden. Im Grundbuch steht nur ein Betretungs­recht. Kann ich Entschädigung fordern?

Ja, Sie können Entschädigung fordern. Ein Hochspannungsmast auf einem Acker erschwert die Bewirtschaftung und verursacht Ertragsverluste. Damit nicht in jedem Einzelfall ein Gutachter den Schaden jährlich neu berechnen muss, haben sich die Netzbetreiber mit den Landesbauernverbänden, darunter dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), darauf verständigt, den Schadensausgleich pauschal entsprechend einer Rahmenregelung zu berechnen (siehe Folge 40/2018).

Der jährliche Schaden wird „auf ewig“...