Neuer Pächter ackert früher – Pacht gekürzt

Ich hatte Flächen bis Ende Oktober gepachtet. Anfang August fragte mich der Verpächter, ob er den Teil der Flächen, die Ende Juli abgeerntet waren, schon beackern dürfte. Ich stimmte zu. Mitte September bestellte jedoch der neue Pächter die Flächen. Sein Pachtvertrag begann erst Ende Oktober. Daraufhin behielt ich die Pacht anteilig ein. Jetzt droht der Verpächter mit Klage.

Der Verpächter verlangt die Nachzahlung zu Recht. Sie hatten eine Jahrespacht je Hektar vereinbart. Der Verpächter hat Ihnen das Fruchtziehungsrecht überlassen: Sie konnten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Feldwirtschaft einen Ertrag erzielen. Hierfür mussten Sie den Jahrespachtzins zahlen, wenngleich in monatlichen Raten.
Sie haben Ihr Fruchtziehungsrecht auch tatsächlich ausüben können. Die Ackerfläche wurde ja Ende Juli abgeerntet. In der Zeit von Anfang August...