Neuer Pachtvertrag auf zehn Jahre?

Seit 28 Jahren haben meine Frau, 59, und ich, 64, einen Hof gepachtet, den wir im Nebenerwerb führen. Kinder haben wir nicht. Nun hat uns der Verpächter einen neuen zehnjährigen Pachtvertrag angeboten. Wir sagen grundsätzlich Ja, wollen aber sicherstellen, dass der Vertrag beendet werden kann, falls meiner Frau oder mir etwas zustößt. Das lehnt der Verpächter ab. Was sagt das Gesetz?

Der Gesetzgeber hat in § 594 d BGB geregelt, dass für den Fall, dass der Pächter stirbt, sowohl dessen Erben als auch der Verpächter innerhalb von einem Monat nach Kenntnis des Todes berechtigt sind, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderviertel­jahres zu kündigen. Diese Vorschrift ist jedoch kein zwingendes Recht, das heißt, die Parteien können vereinbaren, dass etwas anderes gelten soll; zum Beispiel...