Neuer Eigentümer – mehr Pacht?

Ich habe eine Wiese gepachtet, die verkauft wurde. Der Pachtvertrag ist mündlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wann kann der neue Eigentümer kündigen? Kann er kurzfristig die Pacht erhöhen?

Es gilt das Prinzip „Kauf bricht Pacht nicht“ (§§ 593b, 566 BGB). Der Käufer ist an den Pachtvertrag gebunden. Die Tatsache des Eigentumswechsels führt zunächst zu keiner Veränderung: Der neue Eigentümer kann weder kündigen noch die Pacht erhöhen.

Im Falle eines mündlich auf un­bestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrags ergibt sich die Kündigungsfrist aus § 594 a Abs. 1 BGB. Danach kann „jeder Vertrags­teil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr“.

Das bedeutet, dass die reguläre Kündigungsfrist zwei...