Neuer Eigentümer bricht Pachtvertrag

Ein Unternehmer hat ein von uns gepachtetes Grundstück (mit Lagerplatz, Halle, Weide und Wald) erworben. Die Pacht läuft bis 2014. Jetzt hat der neue Eigentümer – ohne uns zu informieren – damit begonnen, den Lagerplatz zu vergrößern, Böschungen abzutragen und Boden aufzufüllen. Unsere Schlösser an der Halle hat er durch neue ersetzt. Sollen wir Strafanzeige stellen? Wozu raten Sie?

Solange der Unternehmer noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, sollten Sie sich an Ihren alten Verpächter halten und von ihm die Wiedereinräumung des Besitzes an der Pachtsache verlangen. Das sollten Sie auch mit Unterstützung durch eine Rechtsberatung gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung tun, um dem Verpächter und dem zukünftigen Eigentümer seine Grenzen aufzuzeigen. Sobald der neue...