Neuer Ausgleich für Wasserleitung?

Die Stadtwerke betreiben auf meiner Fläche eine Wasserleitung. Meine Heimatgemeinde hatte die Leitung 1975 errichtet. Damals hatte mein Vater einen Gestattungsvertrag unterschrieben und es wurde eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Dafür erhielten wir 2 DM/lfdm Leitung. Jetzt wollen die Stadtwerke die alte Leitung durch eine neue ersetzen. Können wir Entschädigung fordern? Oder gilt die Dienstbarkeit für alle Zeiten?

Ja, das ist leider der Fall. Die Eintragung eines Leitungsrechts durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist – jedenfalls in Ihrem Fall – nicht zeitlich beschränkt. Für die Dauer des Betriebs der Leitung können Sie weder die Entfernung noch eine neue Entschädigung fordern.

Dies entspricht der Rechtslage im Enteignungsrecht. Sowohl beim Straßenbau wie bei Leitungen, vor allem Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromleitungen, berechtigen unterschiedliche Gesetze den...