Neue Rechtsform: Pachtvertrag kündigen?

Im Herbst 2008 hatte ich Flächen an eine Vater-Sohn-GbR verpachtet. Die GbR wurde dann in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt, die den Pachtvertrag fortgeführt hat. Jetzt wurde auch die KG aufgelöst. Der Sohn des Landwirtes ist alleiniger Pächter. Hätte ich der Umwandlung zustimmen müssen?

Als Verpächter haben Sie den Pachtvertrag mit einer bestimmten Person geschlossen. Diese Person (Pächter) darf sich zur Ausführung der Bewirtschaftung zwar anderer Personen bedienen (etwa Lohnunternehmern), das Risiko aber muss der Pächter selbst tragen. Sollte der Pächter die Nutzung der Pachtsache jedoch einem Dritten überlassen, stellt dies eine Vertragsverletzung dar (§ 589 Abs. 1 BGB). In diesem Fall kann der Verpächter nach § 594e Abs. 1 BGB nach erfolgloser Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen.

Von praktischer Bedeutung ist dies, wenn ein...