Neue Pflicht für den Vermieter?

Wir haben drei Mietwohnungen auf unserem Hof. Ein Mieter hat zum 31. Januar 2016 gekündigt. Stimmt es, dass seit 1. November jeder Vermieter dem neuen Mieter eine Vermieterbescheinigung aushändigen muss? Muss ich den Mieter darauf hinweisen?

Seit 1. November 2015 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft getreten. In § 19 BMG ist wieder eine Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung eines Mieters eingeführt worden.

Grundsätzlich muss der Mieter als Meldepflichtiger die Bestätigung vom Vermieter einfordern und der Meldebehörde (Gemeinde) vorlegen. Eine Hinweispflicht des Vermieters besteht zurzeit nicht. Doch der Vermieter sollte den Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrages mündlich darauf hinweisen, dass er sich bei der...