Neue Mieterin will nicht putzen

Wir vermieten drei Wohnungen in einer umgebauten Scheune. Bislang pflegen die Mieter den Garten, sie reinigen Hausflur, Keller und Waschküche in eigener Regie. So steht es auch im Mietvertrag. Jetzt ist eine neue Mieterin einzogen, die Ärger macht. Deshalb haben wir die Aufgaben schriftlich definiert. Doch sie hält sich nicht daran. Könnten wir einen Hausmeisterservice beauftragen? Oder könnte unsere Tochter bestimmte Arbeiten, die liegen bleiben, erledigen oder nachbessern?

Befindet sich die neue Mieterin nach dem Aufgabenplan in Verzug, dürfen Sie als Vermieter einen Dritten, etwa eine Reinigungsfirma, beauftragen. Ihre Kosten können Sie als Schadenersatz von der Mieterin zurückfordern.

Der Vermieter darf die Reinigungsarbeiten jedoch nicht insgesamt und dauerhaft einem Dritten überlassen. Wenn keiner der Mieter mehr die Reinigungsarbeiten...