Nebenkosten: Was kann ich umlegen?

Welche Kosten darf ich als Vermieterin auf meine Mieter umlegen? 1. Wir lassen die Heizung von einer Fachfirma warten. Kann ich die gesamte Rechnung auf die Mieter umlegen? 2. Die Gemeinde erhebt eine Niederschlagswassergebühr zur Entwässerung befestigter Flächen und Dächer. Kann ich auch diese Gebühr umlegen? 3. Eine Mieterin wohnt seit elf Jahren auf unserem Hof und zahlt die gleiche Miete wie beim Einzug. Die Mieten sind deutlich gestiegen. Kann ich die Miete erhöhen?

Frage 1: Kosten, die für die reine Wartung (nicht Reparatur) der Heizungsanlage entstehen, sind umlagefähig. Dies gilt für die komplette Rechnung, also für die Wartung, den Stundenlohn sowie für kleinere Teile, die regelmäßig bei der Wartung ausgetauscht werden wie eine Öldüse. Die Abwälzung der Nebenkosten auf die Mieter muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Tipp: Fügen Sie der...