Nach Luftbild die Pacht kürzen?

Seit 20 Jahren habe ich ein Flurstück verpachtet. Im Pachtvertrag ist angegeben: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie Flächengröße laut Katasterauszug. Im Laufe der Zeit haben wir an den Grenzen nichts verändert. Auch ein Weg im Flurstück war immer Bestandteil der Pacht. Jetzt behauptet der Pächter: Die Kammer habe die Fläche per Luftbild vermessen. Dabei sei herausgekommen, dass die Fläche kleiner sei, als im Katasterauszug angegeben. Darf er die Pacht kürzen?

Im Zusammenhang mit der Betriebsprämienregelung ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter verpflichtet, die Größenangaben zu Flächen durch Überfliegungen zu überprüfen. Dabei stellen sich zum Teil Abweichungen zu den Größenangaben im Prämienantrag heraus, was Folgen für den Prämienantrag, aber nicht unbedingt Folgen für den Pachtvertrag hat.

Prämienberechtigt sind Flächen, die „in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden“, die in der Regel also bewirtschaftet werden. Nicht prämienberechtigt sind zum Beispiel nicht bewirtschaftete Böschungen, Unland,...