Muss Mieter Schaden tragen?

Ich habe einen alten Stall als Garage vermietet. Unter dem Ziegeldach befindet sich eine Holzdecke, die der Mieter beim Räumen von auf dem Dach liegendem Schnee beschädigt hat. Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Schneeräumen. Wer trägt den Schaden: Mieter oder Vermieter?

Die Verkehrssicherungspflicht für ein Gebäude obliegt dem Eigentümer. Das schließt die Räumung von Schnee auch auf dem Dach eines Gebäudes mit ein. Eine solche Verpflichtung kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, das ist in Ihrem Fall jedoch nicht erfolgt.

Zwar besteht für den Mieter ab Übergabe der Mietsache eine Obhutspflicht, er muss dafür sorgen, dass die Mietsache...